Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen der NeoMove GmbH (nachfolgend „Veranstalter“), Geschäftsstelle Berthastraße 6, 44793 Bochum.
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB Veranstaltung”) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche Laufveranstaltungen des Veranstalters und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
Als Teilnehmer werden alle Partner, Sponsoren, beauftragte Firmen und Läufer benannt, die per Vertrag, Auftragserteilung oder Anmeldung beim Veranstalter dessen Leistungen in Anspruch nehmen. - Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an den Veranstalter unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
- Startberechtigt sind natürliche Personen, die sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Geschlecht etc.) erfüllen. Nicht volljährige Teilnehmer werden nur gegen Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen und sind am Veranstaltungstag dem Veranstalter schriftlich vorzulegen. Die Veranstaltungsausschreibung wird rechtzeitig zum Anmeldestart der Veranstaltung auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwiderlaufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Die Teilnahme am Firmenlauf Remscheid ist nur ohne Hilfsmittel erlaubt. Die Ausnahme sind Sportgeräte, die für einen Wettbewerb der Laufveranstaltung notwendig sind. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in sonstiger Weise die Sicherheit der Teilnehmer oder Besucher gefährden oder beinträchtigen können, sind grundsätzlich untersagt bzw. in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. Teilnehmer, die auf Hilfsmittel zurückgreifen, die in Absprache mit dem Veranstalter genehmigt wurden, müssen sich im Starterfeld stets am Ende bzw. hinter den Teilnehmern ohne Hilfsmittel einordnen. Aus Sicherheitsgründen gelten die Regelwerke in den jeweiligen Ausschreibungen der Wettbewerbe. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer auszuschließen und/oder zu disqualifizieren.
- Teilnehmer müssen die angetretene Distanz vollständig aus eigener Kraft bewältigen. Zuwiderhandlung, insbesondere das Schieben von Rollstühlen, wird mit der Disqualifikation beteiligter Teilnehmer bestraft. Teilnehmer, die den angetretenen Wettbewerb nicht beenden, müssen sich umgehend im Wettkampfbüro abmelden. Die Abmeldung kann dabei auch über Dritte erfolgen. Einzelne Teilnehmer dürfen sich nicht von Personen auf Sportgeräten (Fahrrad, Inliner, etc.) begleiten lassen. Tiere, insbesondere Hunde, sind auf der Strecke ebenfalls nicht zugelassen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.
- Die dem Teilnehmer zugewiesene Startnummer muss während des Wettkampfes immer erkenntlich an der Vorderseite des Körpers getragen werden. Die Startnummer darf nicht verändert werden. Dies gilt insbesondere für den Werbeaufdruck und die Ziffern. Einzig darf oder sollten auf der Rückseite der Startnummer ein Notfallkontakt und ggf. besondere medizinische Hinweise für den Notfall vermerkt werden. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer auszuschließen und/oder zu disqualifizieren.
- Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Zuschauer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Dasselbe gilt für Teilnehmer, die diese Plattform nutzen wollen, um für unerlaubte gewerbliche Aktivitäten zu werben, die das Ansehen des Veranstalters und seiner Sponsoren schädigen.
- Rechtlich bindende Erklärungen gegenüber Teilnehmern können nur von dem befugten Personenkreis des Veranstalters gegeben werden. Zu diesem Kreis zählen auch die Angehörigen des medizinischen Dienstes, der die Veranstaltung betreut, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen die Teilnahme bzw. Fortsetzung an der Veranstaltung zum Schutz des Teilnehmers untersagen können.
- Spitzenathleten und Teilnehmer, die nicht firmenzugehörig zum angemeldeten Unternehmen sind, sind von der Wertung bei der Siegerehrung. Als solche gelten Athleten, die in den letzten zwei Jahren vor der Teilnahme keiner Vollzeitbeschäftigung in einem Unternehmen / Institution nachgegangen und als Leistungssportler in einer Nationalmannschaft bei offiziellen Mittel- und Langstrecken-, Triathlon- und/oder Duathlon-Wettbewerben zum Einsatz gekommen sind. In Grenzfällen entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teams mit Ambitionen auf einen der ersten drei Plätze in einer der Wertungsklassen müssen gegenüber dem Veranstalter schriftlich nachweisen, dass alle Teammitglieder beim Unternehmen beschäftigt sind. Dieser Nachweis kann durch den Personalchef, Geschäftsführer oder eine weitere befugte Person oder durch Lieferung eines Auszuges aus der Personaldatenbank geschehen.
- Der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände und entsprechend die Teilnahme an der Veranstaltung richtet sich nach den im Frühjahr/Sommer 2022 gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus Sicherheitsgründen und zur Einhaltung des Hygienekonzepts werden am Eingang Zugangskontrollen stattfinden. Ein Zutritt zum Eventgelände ist daher nur mit gültigen Impfnachweis bzw. Immunisierungsnachweis möglich.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
- Die Anmeldung kann online über das entsprechende Web-Formular im Internet erfolgen. Anmeldungen in sonstiger Form oder sonstigem Weg, z. B. E-Mail oder Schriftform werden nicht entgegengenommen.
- Bei Firmenläufen erfolgt die Anmeldung durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB Veranstaltung für sich und alle Teilnehmer des angemeldeten Unternehmens.
- Anfallende Zahlungen können bei Volksläufen per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen. Bei Firmenläufen erhält der Anmeldende eine automatisch generierte Rechnung per E-Mail. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Organisationsbeitrags werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher und schriftlicher Anmeldung über die NeoMove GmbH am Veranstaltungstag wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert. Maßgeblich für die Berechnung des Startgeldes ist der Tag der Online-Anmeldung. Stornierungskosten, die aufgrund fehlerhafter Bank und Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
- Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, dass in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Wird vom Veranstalter ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von seiner Seite aus verbindlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
- Der Teilnehmer erhält nach Eingang und Erhalt der Anmeldung und des Teilnehmerbeitrags zur Abdeckung des Organisationsaufwandes eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer zu jeder Zeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
a. bei der Anmeldung bei den personenbezogenen Daten, die für die Bewertung der sportlichen Leistungen nach den o.g. Regelwerken relevant sind, schuldhaft falscheAngaben gemacht worden sind.
b. der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nicht zugelassene Substanzen konsumiert hat und somit der Verdacht auf Doping besteht.
c. Der Teilnehmer nicht Mitarbeiter des Unternehmens ist, worüber die Online-Anmeldung erfolgt.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein höchstpersönliches Recht und ist bis zum Ende der Online-Anmeldung über das Benutzerkonto oder im Rahmen der Nach- und Ummeldung vor Ort gegen eine Gebühr auf eine andere Person übertragbar.
- Tritt ein Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt im Vorfeld seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrags. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Fall bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Beitrag zur Teilnahme war.
- Im Übrigen ist eine Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags nicht möglich. Die Höhe des zu erstattenden Betrags bildet die Differenz zwischen Teilnehmerbetrag und durch den Veranstalter auf den Teilnehmer anteilig entfallenden bereits getätigten Aufwands. Dabei bleibt den Teilnehmer der Nachweis, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
§ 4 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns:
NeoMove GmbH
Berthastraße 6
44793 Bochum
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist ausschließlich bis zum Anmeldeschluss von personalisierten Startnummern möglich.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Haftungsausschluss
- Eine Haftung des Veranstalters und seiner Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer sich der Veranstalter bei der Durchführung der Veranstaltung bedient, gegenüber den Teilnehmern, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere - aber nicht abschließend - gemäß §§ 280 ff. BGB, §§ 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt:
Der Veranstalter haftet, sofern der Teilnehmer Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. - Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
- Der Veranstalter haftet nicht für wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
- Für die aufbewahrten Gegenstände der Teilnehmer durch Dritte haftet der Veranstalter nicht. Die Haftung des Veranstalters aufgrund groben Auswahlverschuldens bleibt davon unberührt.
- Die Vergütung medizinischer Dienstleistungen an seiner Person ist vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Versorgung. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers eine ausreichende Versicherungsdeckung für die medizinische Versorgung zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten ausgeschlossen, einschließlich der damit zusammenhängenden Kosten bspw. für Transport und/oder Betreuung.
§ 6 Datenerhebung und Verwertung
- Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung der Veranstaltung zu entnehmen.
- Einzelheiten zum Datenschutz der Website sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters NeoMove GmbH, Berthastraße 6, 44793 Bochum zu entnehmen.
- Die vom Teilnehmer bei der Anmeldung gemachten personenbezogenen Daten werden gespeichert und zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Umfangreiche Informationen zum Zwecke der Datenverarbeitung, zur Speicherung und zum Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sind der Datenschutzerklärung der Veranstaltung zu entnehmen.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, Facebook, Internetseite, Twitter, Instagram PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
- Die gem. Abs. 3 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zwecke ein. Der Teilnehmer bestätigt zugleich jedoch nicht, dass er ein Foto kaufen möchte/wird.
- Die gemäß Abs. 3 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Teilnehmers nicht statt.
§ 7 Zeitmessung
- Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich über einen speziellen Chip. Zwischen Timing-Chip und Straße sollte sich kein Metall (z. B. Achsmutter etc.) befinden. Bei unsachgemäßer Anbringung erfolgt unter Umständen keine Zeitmessung. Bei den Staffelwettbewerben erfolgt die Zeitmessung durch in den Staffelstab / Klettband integrierten Timing-Chip. Je Staffel wird ein Staffelstab / Klettband ausschließlich vor Ort bei der Startnummernausgabe bereitgestellt. Dies gilt auch, wenn sich der Teilnehmer bei der Anmeldung für eine Versandoption entschieden hat.
- Sämtliche Chips werden zusammen mit den Startunterlagen vom Veranstalter bereitgestellt. Alle Laufenden werden mit Einweg-Transpondern ausgestattet, die in die Startnummer integriert sind. Mehrweg-Chips für Inliner-Fahrer sowie Staffelstäbe für Staffellaufende müssen im Zielbereich im Wettkampfbüro abgegeben werden. Wird der Wettkampf nicht angetreten oder im Ziel beendet so hat der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen den Chip oder Staffelstab beim Veranstalter abzugeben. Teilnehmer, die diese Anweisung missachten werden solange disqualifiziert, bis entweder der Chip oder der Staffelstab beim Veranstalter abgegeben wurde oder eine Ausgleichszahlung i. H. v. 50€ geleistet wird. Die Ausgleichszahlung wird darüber hinaus immer fällig und dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, sofern eine Rückgabe nicht bis 14 Tage nach der Veranstaltung erfolgt ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Sachpreise werden im Rahmen der Siegerehrung verschenkt und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB Veranstaltung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtend, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Mönchengladbach. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- Die englische Übersetzung dieser AGB Veranstaltung dient nur zum besseren Verständnis für die Teilnehmer. Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung.
Stand: 2021-12